Veranstaltungen in diesen Bereich sind förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Einzelne, inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Kurse
- Gezielte Einführung für spezifische körperliche Funktionsbereiche durch eine ausgewiesene Fachkraft
- Pro Kurs können max. 20 Unterrichtsstunden gefördert werden
- Nicht weniger als acht Teilnehmende (ohne Ausnahmeregelung)
- Es muss sich um jeweils abgegrenzte Einzelkurse mit erkennbar organisiertem Lernprozess handeln (max. 20 Unterrichtsstunden).
- Ein weiterführender Kurs ist förderfähig, wenn die Maßnahme inhaltlich neu akzentuiert wird.
- Weitere Kurse unter der gleichen Themenstellung können im selben Jahr nur gefördert werden, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden neu hinzukommen.
Kurse oder kontinuierliche Gruppen, die sich zum (angeleiteten) Fitness- oder Bewegungstraining treffen, sind nicht förderfähig.