Einzelveranstaltung

Einzelveranstaltungen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes sind alle Maßnahmen, die insgesamt weniger als acht Unterrichtsstunden (in Ausnahmefällen: sechs Unterrichtsstunden; siehe:  längerfristige Veranstaltungen) umfassen. Unabhängig davon ist die Form der Veranstaltung:
So ist ein dreiteiliges Seminar mit je zwei Unterrichtsstunden eine Einzelveranstaltung, während ein ganztägiger Studientag mit acht Unterrichtsstunden als längerfristige Veranstaltung gilt. Bei Einzelveranstaltungen sind keine Teilnahmelisten erforderlich.