Selbsthilfegruppe

Hier sind die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit nach dem Weiterbildungsgesetz nicht von vornherein gegeben.

Selbsthilfegruppenarbeit kann jedoch von dem Weiterbildungsträger dadurch unterstützt werden, indem ein Kurs mit ausgewiesener Themenstellung unter geeigneter Leitung durchgeführt wird.