Aufführung

Der Besuch von Theater-, Chor-, Film-, Konzert-Aufführungen, Lesungen o.ä. kulturellen Darbietungen ist nicht förderfähig.

Auch eine inhaltliche Einführung zu Beginn macht daraus keine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des WBG. Allenfalls wenn ein mehrteiliges Seminar die Teilnehmer:innen z.B. mit einem Werk, einer oder einem Autor:in oder einer Kunstepoche vertraut macht, kann der Besuch einer Aufführung oder Lesung im Rahmen dieses Seminares als Unterrichtszeit mitgerechnet werden.

Die Durchführung einer Theater-, Chor-, Film-, Konzert-Aufführung oder Lesung ist grundsätzlich nicht förderfähig.