Ausstellung, Besichtigung

Die Öffnungszeiten einer Ausstellung des Weiterbildungsträgers sind nicht förderfähig.
Förderfähig sind dagegen öffentlich angekündigte Begleitveranstaltungen, bei denen das Ausstellungsthema entfaltet und vertieft wird.

Der Besuch von Ausstellungen anderer Veranstalter oder Institutionen (z.B. Museum) ist nur dann förderfähig, wenn damit eine eigene pädagogische Verantwortung des Weiterbildungsträgers verbunden ist und z.B. eine Führung ausschließlich für die Weiterbildungsgruppe gebucht wurde.

Ein bloßer Rundgang oder die Teilnahme an einer öffentlich zugänglichen Führung ist nicht förderfähig, auch nicht die beliebte „Einführung während der Busfahrt“.
Dies gilt auch für Besichtigungen von Betrieben, Kulturdenkmälern etc.