Die Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) regelt die konkrete Anwendung des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes insbesondere hinsichtlich der Anerkennungs- und Förderfähigkeit von Maßnahmen der Weiterbildung sowie von Weiterbildungsorganisationen, Volkshochschulen und dem Verband der Volkshochschulen.