Eckwerteregelung

Die Eckwerteregelung zur Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) wird vom für Weiterbildung zuständigen Ministerium jährlich veröffentlicht. Sie regelt einzelne Punkte der WBGDVO näher, beispielsweise die Regelungen bei der Absenkung der Mindestteilnehmendenzahl. Auf Basis der vorliegenden statistischen Daten gibt die Statistikkommission nach §23 WBG jährlich eine Empfehlung zur Ausgestaltung der Eckwerteregelung ab.