Kooperationsveranstaltung

Veranstaltungen der Erwachsenenbildung finden gelegentlich in Kooperation mit einer anderen Einrichtung statt. Solche Kooperationsveranstaltungen können nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden, sofern nicht lediglich ein Angebot Dritter wahrgenommen wird. Die Veröffentlichung muss daher deutlich die eigene Mitträgerschaft ausweisen.

Sollten mehrere der Partner Fördermittel nach dem Weiterbildungsgesetz beanspruchen können, so ist vorher zu klären, wer die Unterrichtsstunden abrechnet. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

Angebote, bei denen der WB-Träger als Veranstalter in eigener Regie handelt und die organisatorische und pädagogische Verantwortung trägt, sind als eigene Weiterbildungsveranstaltungen förderfähig. Die pädagogische Verantwortung beinhaltet z.B. die Auswahl der/des Kursleitenden durch den Träger sowie die Anmeldung der Teilnehmenden beim Träger.

Die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Stellen ist damit nicht ausgeschlossen, auch nicht der Einsatz von Fachkräften aus anderen Institutionen als Referent*innen oder Kursleitende.

Nicht förderfähig sind dagegen Veranstaltungen, bei denen die pädagogische Verantwortung in anderen Händen liegt. Beispiel: Eine Studienreise ohne eigene Programmgestaltung ist nicht förderfähig.
Nicht förderfähig ist ferner, wenn für Veranstaltungen anderer Träger lediglich Räume überlassen werden. Beispiel: Förderfähig jedoch sind Maßnahmen, bei denen Angebote Dritter in einen weitergehenden Lernprozess eingebunden sind, also zusätzliche eigene Veranstaltungen zur Einführung und Vertiefung in die Thematik stattfinden. Beispiel: Stadtführung in Worms durch die Tourist Info im Rahmen eines geschichtlichen Seminars.