Selbsterfahrung, Supervision, Therapie, Meditation

Derartige Kurse sind vorrangig nicht als organisiertes Lernen konzipiert und daher im Sinne des Weiterbildungsgesetzes nicht förderfähig.

Allerdings kann z.B. Selbsterfahrung durchaus Bestandteil von organisierten Lernprozessen im Rahmen von förderfähigen Maßnahmen wie z.B. im Bereich der Pädagogik, Psychologie oder die Einführung in bestimmte Meditationsweisen sein (max. 20 Stunden).