Weiterbildungsgesetz (WBG)

Die Förderung des Landes für die Weiterbildung wird durch das rheinland-pfälzische WBG geregelt. Dies ist seit dem 1.1.1996 in novellierter Fassung in Kraft.

Interessierte können den Text mit der zugehörigen Durchführungsverordnung von der Internetseite des zuständigen Ministeriums herunterladen.