Bei Maßnahmen zur Alphabetisierung liegt die Mindestteilnahmezahl bei fünf Personen.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen können Sonderfördermittel beantragt werden. Es ist erforderlich, sich an die zuständige Landesorganisation für Weiterbildung oder den Verband der Volkshochschulen zu wenden.