Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer:innen und Auszubildende gemäß Bildungsfreistellungsgesetz einen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/ oder gesellschaftspolitischen Bildung, vgl. https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BiFreistGRPV3P2

Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen, die als Bildungsfreistellungsmaßnahmen anerkannt sind (weitergehende Informationen und das Antragsformular sind unter: www.bildungsfreistellung.rlp.de abrufbar).