Familienbildung umfasst Themenbereiche wie Erziehung, Elternschaft, Ehe, Partnerschaft, Gesundheit, Lebensformen u.ä. und kann im Rahmen des WBG gefördert werden. Da jedoch keine Doppelförderung stattfinden darf, muss für jede Maßnahme entschieden werden, ob sie im Rahmen des WBG oder des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) geltend gemacht wird.