Gesundheitsbildung

Zum Bereich der Gesundheitsbildung zählen sowohl präventive als auch rehabilitative Weiterbildungsmaßnahmen. Im präventiven Bereich (z.B. Rückenschule oder Wirbelsäulengymnastik) sind lediglich zeitlich begrenzte Kurse (20 Unterrichtsstunden) förderfähig.

Im rehabilitativen Bereich ist die Förderung auf einzelne, inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Kurse (30 Unterrichtsstunden) begrenzt. Es handelt sich hierbei um Zielgruppenarbeit in den Bereichen wie Krebsnachsorge, Osteoporose, Diabetes und dergleichen.
Dies schließt praktische Übungen ein, soweit sie pädagogisch als Bestandteil des Lernprozesses zur Einführung eingesetzt werden und den Charakter des Einübens haben.

Weitere Kurse unter der gleichen Themenstellungen können im selben Jahr nur gefördert werden, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden neu hinzukommen. Fortbildungen mit zentralem Theorieteil und mit nachvollziehbar aufeinander aufbauenden Lernzielen und Lernschritten sind auch bei höherer Unterrichtstundenzahl förderfähig.