Jahresübergreifende Maßnahmen

Bei Maßnahmen, die über den Jahreswechsel laufen, sind zwei Verfahrensweisen möglich:

  1. In der Regel werden die Unterrichtsstunden und Teilnehmenden in dem Jahr erfasst, in dem die Maßnahme endet.
  2. Als Ausnahme kann die Gesamtzahl der Teilnehmenden bei Maßnahmebeginn im Startjahr erfasst werden. Die Unterrichtsstunden werden auf die beiden Jahre gesplittet, wie sie anfallen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass im zweiten Jahr keine Teilnehmenden mehr abgerechnet werden, da bereits im Vorjahr ein Teilnehmenden-Zuschuss geltend gemacht wurde.