Jahresübergreifende Maßnahmen

Bei Maßnahmen, die über den Jahreswechsel laufen, sind zwei Verfahrensweisen möglich:

  1. In der Regel werden die Unterrichtsstunden und Teilnehmer:innen in dem Jahr erfasst, in dem die Maßnahme endet.
     
  2. Als Ausnahme kann die Gesamtzahl der Teilnehmer:innen bei Maßnahmebeginn im Startjahr erfasst werden. Die Unterrichtsstunden werden auf die beiden Jahre gesplittet, wie sie anfallen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass im zweiten Jahr keine Teilnehmer:innen mehr abgerechnet werden, da bereits im Vorjahr ein Teilnehmer:innen -Zuschuss geltend gemacht wurde.