Jugendliche, Kinder und Schüler

Weiterbildungsveranstaltungen richten sich an Erwachsene. Teilnehmende im Sinne des WBG sind mindestens 16 Jahre alt. Für die Förderfähigkeit ist entscheidend, dass Ankündigung und Veröffentlichung in Bezug auf die angesprochene Altersgruppe offen sind. Wenn einzelne Teilnehmende jünger als 16 Jahre sind, bleibt die Maßnahme dennoch förderfähig.

Spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sind nicht förderfähig. Ebenso ist die Doppelförderung einer Veranstaltung nach dem Gesetz für die außerschulische Jugendbildung und dem Weiterbildungsgesetz ausgeschlossen.