Um die Abgrenzung zur nicht förderfähigen Freizeitbeschäftigung oder Hobbypflege deutlich zu machen, müssen in der Veröffentlichung konkrete Angaben über die spezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten sein, die bei dem Kurs unter Anleitung durch eine ausgewiesene Fachkraft vermittelt werden sollen.
Üben gehört zum Erwerb kreativer und gestalterischer Fertigkeiten; die Ausübung darf jedoch nicht im Vordergrund stehen, sondern muss im engen Zusammenhang mit dem Lernprozess stehen.
Kurse oder kontinuierliche Gruppen, die sich zum (angeleiteten) kreativen Gestalten treffen, sind nicht förderfähig.