Kreatives Gestalten

Um die Abgrenzung zu bloßer Freizeitbeschäftigung oder Hobbypflege deutlich zu machen, müssen in der Veröffentlichung konkrete Angaben über die spezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten sein, die bei dem Kurs unter Anleitung durch eine ausgewiesene Fachkraft vermittelt werden sollen.

Üben gehört zum Erwerb kreativer und gestalterischer Fertigkeiten; die Ausübung darf jedoch nicht im Vordergrund stehen. Förderfähig sind nur zeitlich begrenzte Kurse, keine kontinuierlichen Gruppen.

  • Es muss sich um jeweils abgegrenzte Einzelkurse mit erkennbar organisiertem Lernprozess handeln (max. 20 Unterrichtsstunden).
  • Ein weiterführender Kurs ist förderfähig, wenn die Maßnahme inhaltlich neu akzentuiert wird.
  • Weitere Kurse unter der gleichen Themenstellung können im selben Jahr nur gefördert werden, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden neu hinzukommen.