Unterrichtsstunden können in unterschiedlichen Lernformen durchgeführt werden:
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Präsenz/analog/
Es handelt sich um eine analoge Unterrichtsstunde, wenn diese vor Ort in der Bildungseinrichtung durchgeführt wird. Die Kursleiter:in sowie alle Teilnehmer:innen sind dabei anwesend. - Hybrid (Präsenz und synchron online)
Eine hybride Unterrichtsstunde findet zeitgleich in Präsenz und online statt, i.d.R. unter Leitung der anwesenden Kursleiter:in. Die Teilnehmer:innen können sowohl in Präsenz als auch online teilnehmen.
- Online synchron
Synchrone Online-Stunden finden zu festgesetzten Zeitpunkten gemeinsam in einer Lerngruppe mit mindestens einem/einer Kursleiter:in statt. Die Kursleiter:in sowie alle Teilnehmer:innen sind dabei alle online zugeschaltet.
Die Unterrichtsstunden in synchron online stattfindenden Maßnahmen sind analog zu Präsenzkursen förderfähig und können mit den Online-Unterrichtsstunden und Teilnehmer:innen in die Weiterbildungsstatistik eingebracht werden.
- Online asynchron
Bei den asynchronen Online-Unterrichtsstunden (Online –Selbstlernphasen) findet die Wissensvermittlung und die Aufnahme des Wissens sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Kursleiter:in und Teilnehmer:innen zeitlich versetzt statt. Den Teilnehmer:innen werden z.B. digitale Lernmaterialien auf einer Lernplattform zur Verfügung gestellt und sie werden online von dem:der Kursleiter:in bzw. Tutor:in begleitet. Phasen des Übens/des Vertiefens und/oder des Anwendens des bisher Gelernten gehören nicht zu den asynchronen Online-Unterrichtsstunden.
Asynchrone Online- Unterrichtsstunden finden in einem definierten Zeitraum innerhalb einer Lerngruppe statt. Die Anzahl der asynchronen Online-Unterrichtsstunden ist mit der Ankündigung der Maßnahme (z.B. in der Ausschreibung), auszuweisen.
Die ausgewiesenen, asynchronen Online-Unterrichtsstunden gehen zu 50% in die Weiterbildungsstatistik ein. Der Anteil der asynchronen Online-Unterrichtsstunden darf insgesamt 25% aller anerkennungsfähigen Online-Unterrichtsstunden (synchron/ asynchron) einer Landesorganisation bzw. Volkshochschule nicht überschreiten.
Asynchrone Online-Unterrichtsstunden sind mit allen anderen Lernformen kombinierbar.
Ausschließlich asynchrone Maßnahmen sind nicht förderfähig und können nicht in die Weiterbildungsstatistik aufgenommen werden.