Musikkurs

Musikkurse können förderfähig sein, wenn sie ausdrücklich als Kurse für Erwachsene und mit mindestens acht Teilnehmenden durchgeführt werden (ohne Ausnahmeregelung).

Veranstaltungen in diesen Bereich sind förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Einzelne, inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Kurse
  • Pro Kurs können max. 20 Unterrichtsstunden gefördert werden
  • Nicht weniger als acht Teilnehmende (ohne Ausnahmeregelung)
  • Es muss sich um jeweils abgegrenzte Einzelkurse mit erkennbar organisiertem Lernprozess handeln (max. 20 Unterrichtsstunden).
  • Ein weiterführender Kurs ist förderfähig, wenn die Maßnahme inhaltlich neu akzentuiert wird.
  • Weitere Kurse unter der gleichen Themenstellung können im selben Jahr nur gefördert werden, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden neu hinzukommen.

Wenn ein Chor, Orchester oder Instrumentalkreis regelmäßig zusammenkommt, z. B. um das Zusammenspiel zu üben, neues Material einzustudieren oder für eine Aufführung zu proben, so handelt es sich dabei nicht um förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen.