Jede förderfähige Maßnahme/Veranstaltung muss einem Sachgebiet zugeordnet sein.
Die Sachgebiete sind:
- Zeitgeschichte, Geschichte, Länderkunde
- Politik, Gesellschaft, Gleichstellung
- Philosophie, Theologie, Religion, Weltanschauung
- Geisteswissenschaften (mit Ausnahme der in Nummern 1 bis 3 genannten Sachgebiete), Eltern- und Familienbildung, Erziehungswissenschaften
- Sprachen
- Wirtschaft, kaufmännische Praxis
- Umwelt, Technik, Naturwissenschaften
- Kunst, kulturelle Bildung, kreatives Gestalten
- Gesundheit, Hauswirtschaft, Ernährung
- Nachholen von Schulabschlüssen, Alphabetisierung und Grundbildung und Deutsch als Zweitsprache
- Einführung in eine Sportart
- Integrationskurse, sachgebietsübergreifende Maßnahmen (interdisziplinäre Angebote, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen)