Sachgebiete (gem. WBGDVO)

Jede förderfähige Maßnahme/Veranstaltung muss einem Sachgebiet zugeordnet sein.
Die Sachgebiete sind:

  1. Zeitgeschichte, Geschichte, Länderkunde
     
  2. Politik, Gesellschaft, Gleichstellung
     
  3. Philosophie, Theologie, Religion, Weltanschauung
     
  4. Geisteswissenschaften (mit Ausnahme der in Nummern 1 bis 3 genannten Sachgebiete), Eltern- und Familienbildung, Erziehungswissenschaften
     
  5. Sprachen
     
  6. Wirtschaft, kaufmännische Praxis
     
  7. Umwelt, Technik, Naturwissenschaften
     
  8. Kunst, kulturelle Bildung, kreatives Gestalten
     
  9. Gesundheit, Hauswirtschaft, Ernährung
     
  10. Nachholen von Schulabschlüssen, Alphabetisierung und Grundbildung und Deutsch als Zweitsprache
     
  11. Einführung in eine Sportart
     
  12. Integrationskurse, sachgebietsübergreifende Maßnahmen (interdisziplinäre Angebote, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen)