Sonderfördermittel, Schwerpunktmittel

Für bestimmte Veranstaltungen im Weiterbildungsbereich werden durch das zuständige Ministerium aus Sondermitteln höhere Förderungen ermöglicht, als dies im Rahmen der Regelförderung nach Unterrichtsstunden der Fall ist.
Im Einzelnen gibt es zur Zeit (Stand 2019) Sondermittel für Veranstaltungen

  • zur Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • zur Alphabetisierung und Grundbildung,
  • für Sprach- und Orientierungskurse für Geflüchtete
  • zur gesellschaftspolitischen Bildung
  • zur Weiterbildung des Weiterbildungspersonals

sowie zu Veranstaltungen,

  • die durch das Ministerium als Bildungsfreistellungs- maßnahmen im Sinne des BFG anerkannt wurden,
  • die Kinderbetreuung anbieten (diese Mittel können auch zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beantragt werden),
  • die als Modell- oder Schwerpunktmaßnahmen konzipiert und durchgeführt werden.