Für bestimmte Maßnahmen im Weiterbildungsbereich werden im Landeshaushalt höhere Förderungen aus Schwerpunktmitteln ermöglicht.
Im Einzelnen gibt es zur Zeit (Stand 2024) Schwerpunktmittel/Sonderfördermittel für Maßnahmen in den Bereichen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- gesellschaftspolitischen Bildung
- Weiterbildung des Weiterbildungspersonals
- Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz
- Kinderbetreuung bei Weiterbildungsmaßnahmen (diese Mittel können auch zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beantragt werden)
Auskunft hierüber gibt die zuständige Landesorganisation für Weiterbildung oder der Verband der Volkshochschulen.