Sonderfördermittel, Schwerpunktmittel

Für bestimmte Maßnahmen im Weiterbildungsbereich werden im Landeshaushalt höhere Förderungen aus Schwerpunktmitteln ermöglicht.

Im Einzelnen gibt es zur Zeit (Stand 2024) Schwerpunktmittel/Sonderfördermittel für Maßnahmen in den Bereichen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
     
  • gesellschaftspolitischen Bildung
     
  • Weiterbildung des Weiterbildungspersonals
     
  • Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz
     
  • Kinderbetreuung bei Weiterbildungsmaßnahmen (diese Mittel können auch zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beantragt werden)

Auskunft hierüber gibt die zuständige Landesorganisation für Weiterbildung oder der Verband der Volkshochschulen.