Sport

Sportkurse, soweit sie nicht dem Einführen in eine Sportart dienen, sind keine Maßnahmen der Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes und somit nicht förderfähig.

Eine Einführung in eine Sportart ist förderfähig, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Es muss sich um jeweils abgegrenzte Einzelkurse mit erkennbar organisiertem Lernprozess handeln (max. 20 Unterrichtsstunden).
  • Ein weiterführender Kurs ist förderfähig, wenn die Maßnahme inhaltlich neu akzentuiert wird.
  • Weitere Kurse unter der gleichen Themenstellung können im selben Jahr nur gefördert werden, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden neu hinzukommen.