Bei der Unterrichtsstundenförderung handelt es sich um Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz, die im Rahmen des WBG an die Landesorganisationen und den Verband der Volkshochschulen gezahlt werden.
Grundlagen der Förderung sind die durch Veröffentlichungs- und Veranstaltungsnachweise (Veröffentlichung, Veranstaltungsnachweis) dokumentierten förderfähigen Unterrichtsstunden.