Einzelmaßnahme

Einzelmaßnahmen im Sinne des WBG sind alle Maßnahmen, die maximal drei Unterrichtsstunden umfassen.

Unabhängig davon ist die Verteilung der Unterrichtsstunden auf einzelne Termine.

So ist ein dreiteiliges Seminar mit je einer Unterrichtsstunde eine Einzelmaßnahme, während ein Studientag mit sechs Unterrichtsstunden als längerfristige Maßnahme gilt.

Bei Einzelmaßnahmen sind keine Teilnahmelisten erforderlich. Hier wird davon ausgegangen, dass der Wohnort der Teilnehmer:innen mit dem Veranstaltungsort identisch ist oder mindestens im regionalen Einzugsbereich des Veranstaltungsorts liegt. Auch das Geschlecht der Teilnehmer:innen muss nicht erfasst werden.