Internatsmäßige Unterbringung

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen mit Verpflegung und Übernachtung z.B. in Bildungshäusern, Tagungsstätten oder Hotels. Angerechnet werden dabei nur die tatsächlichen Unterrichtsstunden. Bei Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung muss eine Mindeststundenzahl pro Tag von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden geleistet werden, pro Tag sind höchstens zehn Unterrichtsstunden förderfähig. Wenn am An- bzw. Abreisetag Unterricht stattfindet, dann wird dieser als halber Tag bei der Ermittlung der durchschnittlichen Unterrichtsstunden gezählt.

Bei Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung muss eine Teilnahmeliste  geführt werden.