Hierbei handelt es sich um Maßnahmen mit Verpflegung und Übernachtung z.B. in Bildungshäusern, Tagungsstätten oder Hotels. Angerechnet werden dabei nur die tatsächlichen Bildungsphasen.
- Bei Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung gibt es eine Mindeststundenzahl pro Tag von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden.
- Eine Teilnahmeliste ist erforderlich. Angerechnet werden die Bildungsphasen (Gesamtzahl der Minuten, geteilt durch 45). Pro Tag sind höchstens zehn Unterrichtsstunden förderfähig.