Längerfristige Maßnahme

Als längerfristig gilt eine Maßnahme, die mindestens acht Unterrichtsstunden umfasst (bei zusammenhängender Thematik, gleicher Leitung und weitgehend gleichem Teilnahmekreis).

Ein mehrteiliges Seminar mit drei Abenden à drei Unterrichtsstunden gilt daher als längerfristige Maßnahme (bei zwei Abenden à drei Unterrichtsstunden oder drei Abenden à zwei Unterrichtsstunden wäre das Seminar nur eine Einzelveranstaltung). Auch ein einzelner Studientag ist längerfristig, wenn er insgesamt acht Unterrichtsstunden erreicht.

Bei längerfristigen Maßnahmen muss eine Teilnahmeliste geführt werden.

Sonderregelung: Veranstaltungen, die der Politischen Bildung oder der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen, können bereits mit sechs Unterrichtsstunden als längerfristige Maßnahmen gefördert werden.