Längerfristige Maßnahme

Als längerfristig gilt eine Maßnahme, die mehr als drei Unterrichtsstunden á 45 Minuten umfasst (bei zusammenhängender Thematik, gleicher Leitung und weitgehend gleichem Teilnahmekreis). Ein mehrteiliges Seminar mit zwei Abenden à zwei Unterrichtsstunden gilt daher als längerfristige Maßnahme. Auch ein einzelner Kursabend ist längerfristig, wenn er insgesamt mehr als drei Unterrichtsstunden erreicht.

Bei längerfristigen Maßnahmen muss eine Teilnahmeliste geführt werden.