Als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Weiterbildungsgesetzes können nur sogenannte organisierte Lernprozesse berücksichtigt werden. Bei der Frage der Anerkennungs- und Förderfähigkeit müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Erwachsenengemäße Veranstaltungsformen, zum Beispiel Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Kurse, Seminare und internetbasierte Lernangebote
- Klar umrissene Themen und/oder Lerninhalte, die be- oder erarbeitet werden
- Planung nach erwachsenenpädagogisch reflektierten didaktisch-methodischen Prinzipien
- Durchführung durch geeignete Dozent*innen, Referent*innen, Kursleitende
- Institutionelle Anbindung an einen der staatlich anerkannten rheinland-pfälzischen Weiterbildungsträger bzw. einer seiner Einrichtungen.
Zur Beurteilung der Förderfähigkeit wird grundsätzlich die Veröffentlichung einer Weiterbildungsveranstaltung herangezogen; diese muss darum Angaben enthalten, die erkennen lassen, ob die Voraussetzungen für organisiertes Lernen gegeben sind.