Studienreisen bzw. Studienfahrten sind nur förderfähig, wenn sie mit entsprechendem Programm unter fachkundiger Leitung und in eigener pädagogischer Verantwortung des jeweiligen Weiterbildungsträgers durchgeführt werden. Wichtig ist, dass bereits in der Veröffentlichung die Thematik und die Bildungsziele der Studienfahrt klar herausgestellt werden. Die bloße Angabe eines Ziellandes und der touristischen Stationen genügt nicht. Das vor Beginn der Maßnahme fertiggestellte Programm mit den einzelnen Themeneinheiten muss dem Veranstaltungsnachweis beigefügt werden.
Die anerkennungsfähigen Unterrichtseinheiten berechnen sich aus der Summe aller thematische Einheiten (z.B. Vorträge, Begegnungen) sowie qualifiziert geführter Besichtigungen, nicht aber aus den Reisezeiten, Pausen, Zeiten zur freien Verfügung oder zur individuellen Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Die thematisch begründete Begrenzung der förderfähigen Unterrichtsstunden ist zu berücksichtigen.
Damit die Veranstaltung als längerfristige Maßnahme mit internatsmäßiger Unterbringung eingeordnet werden kann, müssen durchschnittlich mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Veranstaltungstag ausgewiesen werden. An- und Abreisetage, Reisetage und andere Tage, an denen keine Unterrichtsstunden stattfinden, werden bei der Durchschnittsberechnung ausgenommen werden. Reisetage, an denen Unterricht stattfindet, werden bei der Ermittlung der durchschnittlichen Unterrichtsstundenzahl als halber Tag gezählt.
Liegt die berechnete Durchschnittszahl bei weniger als sechs Unterrichtsstunden pro Tag, kann die Veranstaltung, je nach Gesamtdauer, als längerfristige Maßnahme ohne internatsmäßige Unterbringung oder als Einzelveranstaltung gewertet werden.