Bei förderfähigen Veranstaltungen soll die Zahl der Teilnehmer:innen acht Personen nicht unterschreiten.
Es können auch Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmer:innen (aber nicht weniger als fünf Teilnehmer:innen) durchgeführt werden. Um die Anzahl dieser Maßnahmen zu begrenzen, wird jährlich ein prozentualer Schlüssel festgelegt (Eckwerteregelung). Dieser Schlüssel hat die Gesamtzahl der geförderten Maßnahmen einer anerkannten Landesorganisation oder anerkannten Volkshochschule als Bezugsgröße.
Soll die Mindestteilnahmezahl unterschritten werden, ist es erforderlich, sich vorab an die zuständige Landesorganisation für Weiterbildung zu wenden.
Eine Ausnahmeregel gilt für Maßnahmen zur Alphabetisierung. Hier können Veranstaltungen generell ab fünf Teilnehmer:innen gefördert werden.
Bei Kursen, Seminaren u. ä. längerfristigen Veranstaltungen bzw. Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung zählen die Teilnehmer:innen, die sich verbindlich angemeldet haben bzw. bei Veranstaltungsbeginn anwesend waren; hier sind Teilnahmelisten erforderlich (Teilnahmeliste).
Darüber hinaus gibt es eine generelle Obergrenze bei sechzig Teilnehmer:innen. Falls höhere Teilnahmezahlen erreicht werden, können diese Maßnahmen auch gefördert werden. Es dürfen jedoch nur sechzig Teilnehmer:innen in der Weiterbildungsstatistik berücksichtigt werden.